Die Motion wurde vom Grossen Rat am 21.6.05
diskussionslos mit 117 JA- zu 57 NEIN-Stimmen überwiesen
.

Die Medienreaktionen dazu finden Sie hier.

 

M O T I O N  

Saubere Luft in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit öffentlich zugängliche Innenräume in Schulen, Sportanlagen, Verwaltungsgebäuden, Versammlungslokalen, Spitälern, Kinos, Theatern u.s.w. rauchfrei werden.
Ausgenommen von der Regelung sind die „Fumoirs“ (von den übrigen Bereichen abgetrennte und mit eigener Lüftung versehene Räume).

Begründung:
In zahlreichen öffentlich zugänglichen Gebäuden gelten bereits Einschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Wirkungen des passiven Rauchens. Trotzdem ist es aus gesundheitspolitischen Überlegungen nötig, den Schutz der passivrauchenden Menschen auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume auszudehnen. Insbesondere in Gebäuden wo sich auch Kinder und Jugendliche aufhalten, hätte eine allgemeingültige Regelung präventiven Charakter.
Rauchfreie öffentliche Räume entsprechen nicht nur dem Bedürfnis der Bevölkerungsmehrheit, diese Forderung stellen auch die WHO Anti-Tabak-Konvention und das Nationale Programm zur Tabakprävention, das der Bundesrat am 5. Juni 2001 gutgeheissen hat. Dieses sieht u.a. vor, dass Nichtrauchende jederzeit und überall die Möglichkeit haben sollen, rauchfreie Luft zu atmen.

Münchenbuchsee, 18.11.04
Ruedi Löffel, EVP

40 Mitunterzeichnende:

Grossratsmitglieder der EVP, SVP, FDP, GFL, GBJA, EDU und CVP

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