M O T I O N
Saubere Luft in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen,
damit öffentlich zugängliche Innenräume
in Schulen, Sportanlagen, Verwaltungsgebäuden, Versammlungslokalen,
Spitälern, Kinos, Theatern u.s.w. rauchfrei werden.
Ausgenommen von der Regelung sind die „Fumoirs“
(von den übrigen Bereichen abgetrennte und mit eigener Lüftung
versehene Räume).
Begründung:
In zahlreichen öffentlich zugänglichen Gebäuden gelten
bereits Einschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden
Wirkungen des passiven Rauchens. Trotzdem ist es aus gesundheitspolitischen
Überlegungen nötig, den Schutz der passivrauchenden Menschen
auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume auszudehnen.
Insbesondere in Gebäuden wo sich auch Kinder und Jugendliche aufhalten,
hätte eine allgemeingültige Regelung präventiven Charakter.
Rauchfreie öffentliche Räume entsprechen nicht nur dem Bedürfnis
der Bevölkerungsmehrheit, diese Forderung stellen auch die WHO Anti-Tabak-Konvention
und das Nationale Programm zur Tabakprävention, das der Bundesrat
am 5. Juni 2001 gutgeheissen hat. Dieses sieht u.a. vor, dass Nichtrauchende
jederzeit und überall die Möglichkeit haben sollen, rauchfreie
Luft zu atmen.
Münchenbuchsee, 18.11.04
Ruedi Löffel, EVP
40 Mitunterzeichnende:
Grossratsmitglieder der EVP, SVP, FDP, GFL,
GBJA, EDU und CVP
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