Bund 8. März 2006, Stadt &
Region Bern
Läden mit Verkaufsverbot belegt
Wegen Alkoholverkaufs an Jugendliche
verhängt der Regierungsstatthalter gegen Könizer Läden
harte Strafen
Bei Testkäufen verkauften elf Könizer Geschäfte Alkohol
an Jugendliche. Gegen vier von ihnen verhängte der Regierungsstatthalter
nun ein dreimonatiges Verkaufsverbot für alkoholische Getränke.
Ein Laden muss die Handelsbewilligung für Alkohol abgeben.
Unterwegs mit Fachleuten der Gemeinde testete eine Gruppe von Jugendlichen
letzten Herbst, ob sie in Köniz entgegen dem Jugendschutzgesetz alkoholische
Getränke kaufen könnten. Es waren dies nicht die ersten Testkäufe
– und doch erhielten die unter 16-Jährigen in elf von dreizehn
Geschäften Alkohol. Während in früheren Fällen die
fehlbaren Läden bloss ermahnt wurden und ihnen angeboten wurde, mit
behördlicher Unterstützung ein Konzept zum Jugendschutz zu erarbeiten,
schaltete Polizeivorsteherin Marianne Streiff diesmal eine Gangart höher:
Die elf Geschäfte, die sich nicht ans Gesetz gehalten hatten, wurden
angezeigt.
Gestern veröffentlichte Regierungsstatthalter Alec von Graffenried
die Massnahmen, welche er gegen die Geschäfte erlassen hat: Nebst
dem Verkaufspersonal, das pro illegalem Verkauf im Regelfall mit einer
Busse von 250 Franken bestraft wurde, erhielten diesmal auch einige der
Geschäfte happige Strafen. Von Graffenried ermahnte, gestützt
auf das Gastgewerbegesetz, alle elf Betriebe. In vier Fällen wurde
ein auf drei Monate befristetes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke
verfügt. Einem Geschäft wurde die Handelsbewilligung für
Alkoholika gänzlich entzogen. Zwar gab von Graffenried die Namen
der Unternehmen nicht bekannt – allerdings wird sich in Köniz
schon bald zeigen, wo keine Alcopops mehr angeboten werden, wo kein Bier,
Wein und Schnaps mehr erhältlich ist.
Dass nicht alle Läden gleich bestraft wurden, hat laut von Graffenried
verschiedene Gründe. Jenes Unternehmen etwa, dem die Handelsbewilligung
für Alkohol entzogen wird, hätte im Laden gar keinen Alkohol
verkaufen dürfen: Die Bewilligung betraf bloss Getränkelieferungen.
Ausserdem wurden in dem Take-away zu viele Sitzplätze angeboten –
es wäre also ein Wirtepatent nötig gewesen. Andere Geschäfte
zeigten sich einsichtig, «sie haben ihre Präventionskonzepte
noch einmal nachgebessert», so von Graffenried. Auch Grossverteiler
hätten ihre Anstrengungen «noch einmal verstärkt».
Ausserdem hätten Jugendlichen auf die Frage nach ihrem Alter gelegentlich
angegeben, keinen Ausweis auf sich zu tragen, worauf sie den Alkohol doch
erhielten. «Immerhin wurde hier nach dem Alter gefragt», hält
der Regierungsstatthalter den fehlbaren Geschäften zugute. Nach seiner
Einschätzung sind Testkäufe «aus rechtlicher Sicht unproblematisch»,
Missstände «kann man nur so aufdecken».
Ruedi Löffel: «Potz Donner»
Gemeinderätin Streiff zeigte sich gestern über die strengen
Massnahmen erfreut. Sie erhoffe sich davon eine abschreckende Wirkung.
Und sie kündigte an, dass sicher auch in Zukunft Testkäufe durchgeführt
würden.
Vorkämpfer gegen Alkoholverkauf an Jugendliche ist Streiffs
Partei- und Grossratskollege Ruedi Löffel (evp): «Potz Donner»,
entfuhr es ihm, als er von den Urteilen hörte. Der Leiter der Fachstelle
für Suchtprävention beim Blauen Kreuz deutet diese als Zeichen
dafür, «dass nun auch andere Regierungsstatthalter härter
durchgreifen werden». Es sei «gut, dass jetzt die schwarzen
Schafe hart angegangen werden, denn diese schaden einer ganzen Branche».
Denn auch im Gastgewerbe und im Detailhandel hätten viele das Problem
erkannt, «dass nämlich der Alkohol unser Drogenproblem Nummer
1 ist». Löffel erinnerte daran, «dass sich mehr als 10
000 Jugendliche unter 16 Jahren in der Schweiz regelmässig betrinken».
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