Bund 8. März 2006, Stadt & Region Bern

Läden mit Verkaufsverbot belegt

Wegen Alkoholverkaufs an Jugendliche verhängt der Regierungsstatthalter gegen Könizer Läden harte Strafen

Bei Testkäufen verkauften elf Könizer Geschäfte Alkohol an Jugendliche. Gegen vier von ihnen verhängte der Regierungsstatthalter nun ein dreimonatiges Verkaufsverbot für alkoholische Getränke. Ein Laden muss die Handelsbewilligung für Alkohol abgeben.
Unterwegs mit Fachleuten der Gemeinde testete eine Gruppe von Jugendlichen letzten Herbst, ob sie in Köniz entgegen dem Jugendschutzgesetz alkoholische Getränke kaufen könnten. Es waren dies nicht die ersten Testkäufe – und doch erhielten die unter 16-Jährigen in elf von dreizehn Geschäften Alkohol. Während in früheren Fällen die fehlbaren Läden bloss ermahnt wurden und ihnen angeboten wurde, mit behördlicher Unterstützung ein Konzept zum Jugendschutz zu erarbeiten, schaltete Polizeivorsteherin Marianne Streiff diesmal eine Gangart höher: Die elf Geschäfte, die sich nicht ans Gesetz gehalten hatten, wurden angezeigt.
Gestern veröffentlichte Regierungsstatthalter Alec von Graffenried die Massnahmen, welche er gegen die Geschäfte erlassen hat: Nebst dem Verkaufspersonal, das pro illegalem Verkauf im Regelfall mit einer Busse von 250 Franken bestraft wurde, erhielten diesmal auch einige der Geschäfte happige Strafen. Von Graffenried ermahnte, gestützt auf das Gastgewerbegesetz, alle elf Betriebe. In vier Fällen wurde ein auf drei Monate befristetes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke verfügt. Einem Geschäft wurde die Handelsbewilligung für Alkoholika gänzlich entzogen. Zwar gab von Graffenried die Namen der Unternehmen nicht bekannt – allerdings wird sich in Köniz schon bald zeigen, wo keine Alcopops mehr angeboten werden, wo kein Bier, Wein und Schnaps mehr erhältlich ist.
Dass nicht alle Läden gleich bestraft wurden, hat laut von Graffenried verschiedene Gründe. Jenes Unternehmen etwa, dem die Handelsbewilligung für Alkohol entzogen wird, hätte im Laden gar keinen Alkohol verkaufen dürfen: Die Bewilligung betraf bloss Getränkelieferungen. Ausserdem wurden in dem Take-away zu viele Sitzplätze angeboten – es wäre also ein Wirtepatent nötig gewesen. Andere Geschäfte zeigten sich einsichtig, «sie haben ihre Präventionskonzepte noch einmal nachgebessert», so von Graffenried. Auch Grossverteiler hätten ihre Anstrengungen «noch einmal verstärkt». Ausserdem hätten Jugendlichen auf die Frage nach ihrem Alter gelegentlich angegeben, keinen Ausweis auf sich zu tragen, worauf sie den Alkohol doch erhielten. «Immerhin wurde hier nach dem Alter gefragt», hält der Regierungsstatthalter den fehlbaren Geschäften zugute. Nach seiner Einschätzung sind Testkäufe «aus rechtlicher Sicht unproblematisch», Missstände «kann man nur so aufdecken».

Ruedi Löffel: «Potz Donner»

Gemeinderätin Streiff zeigte sich gestern über die strengen Massnahmen erfreut. Sie erhoffe sich davon eine abschreckende Wirkung. Und sie kündigte an, dass sicher auch in Zukunft Testkäufe durchgeführt würden.
Vorkämpfer gegen Alkoholverkauf an Jugendliche ist Streiffs Partei- und Grossratskollege Ruedi Löffel (evp): «Potz Donner», entfuhr es ihm, als er von den Urteilen hörte. Der Leiter der Fachstelle für Suchtprävention beim Blauen Kreuz deutet diese als Zeichen dafür, «dass nun auch andere Regierungsstatthalter härter durchgreifen werden». Es sei «gut, dass jetzt die schwarzen Schafe hart angegangen werden, denn diese schaden einer ganzen Branche». Denn auch im Gastgewerbe und im Detailhandel hätten viele das Problem erkannt, «dass nämlich der Alkohol unser Drogenproblem Nummer 1 ist». Löffel erinnerte daran, «dass sich mehr als 10 000 Jugendliche unter 16 Jahren in der Schweiz regelmässig betrinken».

 

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